FACHGEBIETE
Nach meiner Tätigkeit bei der HUK-Coburg Versicherung im Bereich Haftpflicht- und Kaskoversicherung, machte ich mich 1996 als Anwältin selbstständig.
Meine Fachanwaltskanzlei deckt das gesamte Spektrum des Verkehrsrechts ab. Als Fachanwältin für Verkehrsrecht habe ich eine Spezialausbildung erhalten, die mit einer Prüfung, dem Nachweis einer Vielzahl von bearbeiteten Fällen und einer Verleihung des Titels „Fachanwältin für Verkehrsrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer abgeschlossen ist. Dies ist der Unterschied zu Rechtsanwälten, die lediglich im Verkehrsrecht tätig sind, jedoch mangels Spezialausbildung nicht den Fachanwaltstitel tragen dürfen.
Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind:
SCHADENSERSATZ NACH VERKEHRSUNFÄLLEN
Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen aufgrund eines Verkehrsunfalls im Inland und Ausland.
Nach einem Verkehrsunfall übernehme ich für Sie die gesamte Korrespondenz mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung und einem Kfz-Sachverständigen und beanspruche für Sie alle in Betracht kommenden Schadensersatzansprüche in maximal möglicher Höhe. Die Rechtsanwaltskosten werden grundsätzlich von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen.
Insbesondere folgende Schadenpositionen sind durchsetzbar:
Reparaturkosten mit Werkstattrechnung oder ohne Werkstattrechnung
Abrechnung auf Basis eines Totalschadens
Unfallbedingte Wertminderung
Gutachterkosten
Nutzungsausfall
Mietwagenkosten
Verdienstausfall
Sonstige Kosten
Im Falle von Personenschäden sind insbesondere folgende Ansprüche geltend zu machen:
Schmerzensgeld
Haushaltsführungsschaden
Erwerbsschaden (Verdienstausfall)
Heilbehandlungskosten
Lohnfortzahlung
BUSSGELD UND VERKEHRSSTRAFSACHEN
Die wichtigsten Regeln für jeden, der in irgendeiner Form als Beschuldigter oder Betroffener mit einem verkehrsrechtlichen Straf- oder Bußgeldverfahren konfrontiert ist, lautet:
Bitte machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei!
Insbesondere auch nicht dazu, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt der Fahrzeugführer war!
Konsultieren Sie sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht!
Mit einer Aussageverweigerung machen Sie sich nicht verdächtig und wahren sich selbst alle erdenklichen Verteidigungschancen. Eine Stellungnahme zur Sache kann in aller Ruhe dann abgegeben werden, wenn der Rechtsanwalt Akteneinsicht erhalten hat. Diese Vorgehensweise hat sich seit Jahrzehnten in allen Strafverteidigungen und Bußgeldverteidigungen bewährt.
Ich übernehme die Verteidigung in verkehrsrechtlichen Strafverfahren und Bußgeldverfahren, insbesondere bei folgenden Deliktsvorwürfen:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
Trunkenheitsfahrten
Fahrzeugführung unter Drogeneinfluss
Gefährdung des Straßenverkehrs
Körperverletzung durch Unfallverursachung
In Bußgeldverfahren übernehme ich die Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten.
FÜHRERSCHEINRECHT UND ENTZIEHUNG DER FAHRERLAUBNIS
Einige Verkehrsstraftaten, insbesondere Unfallflucht und Trunkenheitsfahren können die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben. Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann aber auch ohne Strafverfahren erfolgen, insbesondere im Falle des Erreichens von 8 Punkten im Fahreignungsregister Flensburg und im Falle des Konsum von Drogen (Cannabis, Cocain etc.).
Um auf diesem Gebiet meinen Mandanten eine noch umfassendere Hilfestellung bieten zu können, habe ich eine Ausbildung zur „Beraterin Kraftfahreignung (MPU-Beraterin)“ erfolgreich abgeschlossen.
WEITERE SCHWERPUNKTE
Versicherungsrecht (Haftpflicht- und Kaskoversicherung)
Autokauf, Leasing oder Autoreparaturverträge